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Dienstag, den 02. Juli 2013

Googles Fair Use-Einrede

 
.   Gegen den Autorenverband gewann Google am 1. Juli 2013 mit der Fair Use-Einrede. Der Verband klagt mit einer Sammelklage wegen der Verwendung von Textfragmenten in dem Suchdienst und behauptet die Verletzung der Urheberrechte der Verfasser.

Im Fall Authors Guild Inc. v. Google Inc. erkannte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City jedoch, dass keine Klägerklasse bescheinigt werden darf, bevor das Untergericht nicht zunächst ermittelt, ob ein Fair Use als Einrede Erfolg hätte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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