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Donnerstag, den 04. Juli 2013

Frei, weil unabhängig  

.   Frei ist der 4. Juli für die meisten Amerikaner, weil sie ihre Unabhängigkeit von den bösen Engländern feiern. Fast auch frei vom Rest der Welt sehen sie sich an, aber manchmal ist diese Freiheit von Informationen aus dem Ausland abhängig. Das sollte eigentlich jeder wissen, seit die USA eine gewisse Dominanz erreichten. Doch blauäugig glauben viele auch in Bezug auf die USA an Rechte, Privilegien und Grundrechte, die im Rest der Welt gelten - in den USA ist alles anders. Dieser Feiertag ist immerhin in mancher Beziehung wie ein Feiertag im Ausland: Fast niemand arbeitet, und selbst Gerichte und Kanzleien sind geschlossen, landesweit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.