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Samstag, den 06. Juli 2013

Pöbel kauft Luxus, Hersteller verliert  

Kreativ: $950.000 Honorar wegen Verkaufs im Einzelhandel
.   Luxus verspricht der Kosmetikahersteller, doch der Pöbel kauft seine Ware in stinknormalen Kaufstätten, nicht nur in den von der Werbung behaupteten Pflegesalons. Eine Sammelklage konzediert, dass der Hersteller den Popular-Vertrieb unterbindet. Da er erfolglos ist, soll wenigstens ein Vergleich her, der die Werbung verbietet und den Sammelklageanwälten ein Honorar von $950.000 zuspricht.

Am 27. Juni 2013 beurteilte das Bundesgericht in der Hauptstadt im Fall Richardson v. L'Oreal USA Inc. den ihm vorgelegten Vergleich. Auf sieben Seiten begründet es informativ und leicht lesbar, wieso der Vergleich im ersten Durchgang der rechtlichen Überprüfung standhält.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.