Pöbel kauft Luxus, Hersteller verliert
Kreativ: $950.000 Honorar wegen Verkaufs im Einzelhandel
CK • Washington. Luxus verspricht der Kosmetikahersteller, doch der Pöbel kauft seine Ware in stinknormalen Kaufstätten, nicht nur in den von der Werbung behaupteten Pflegesalons. Eine Sammelklage konzediert, dass der Hersteller den Popular-Vertrieb unterbindet. Da er erfolglos ist, soll wenigstens ein Vergleich her, der die Werbung verbietet und den Sammelklageanwälten ein Honorar von $950.000 zuspricht.Am 27. Juni 2013 beurteilte das Bundesgericht in der Hauptstadt im Fall Richardson v. L'Oreal USA Inc. den ihm vorgelegten Vergleich. Auf sieben Seiten begründet es informativ und leicht lesbar, wieso der Vergleich im ersten Durchgang der rechtlichen Überprüfung standhält.