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Sonntag, den 07. Juli 2013

De-Identifizierung mobiler Daten

 
Regierungsprojekte zu freiwilliger Beschränkung und Auslandsspionage
.   Die Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung der US-Regierung über die Behandlung mobil gesammelter Daten sieht unter anderem vor, dass private App-Anbieter die De-Identifizierung von Verbraucherdaten anbieten. Weitere Tagesordnungspunkte zum Mobildatenschutz in den USA sind ebenso begrüßenswert, wie der Umstand beklagenswert ist, dass die Beachtung der Regeln freiwillig sein soll. Freiwillige Regeln nützen erfahrungsgemäß wenig. Kreativer Freiraum für Anbieter wie Kunden ist sinnvoll. Doch voluntary Restraints öffnen dem Missbrauch Tür und Tor.

Die Tagesordnung der Sitzung zum Development of Consumer Data Privacy Code of Conduct Concerning Mobile Application Transparency wird von der einladenden National Telecommunications and Information Administration am 8. Juli 2013 im Bundesanzeiger, Bd. 78, Heft 130, S. 40726 verkündet. Im selben Heft verkündet das Privacy and Civil Liberties Oversight Board im Weißen Haus eine Arbeitssitzung am 9. Juli 2013 zu den Themen §215 USA PATRIOT Act sowie §702 Foreign Intelligence Surveillance Act, S. 40778, zu der um schriftliche Anmerkungen der Öffentlichkeit gebeten wird.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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