Der zweite, der nicht wie behauptet Kindesmissbrauch begangen hatte, erhebt Widerklage wegen unerlaubter Handlungen mit dem Ziel seiner wirtschaftlichen Vernichtung. Das Bundesgericht der Hauptstadt, der United States District Court for the District of Columbia, entschied über die Widerklage im Fall Wisey's #1 LLC v. Nimellis Pizzeria LLC am 9. Juli 2013.
Markenfragen sind Bundesrecht und gehören vor das Bundesgericht. Die Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Torts, entspringen hingegen einzelstaatlichem Recht. Wenn sie effizient mit den Bundesansprüchen abgeurteilt werden können, darf die Widerklage im Bundesgericht bleiben. Das Gericht erklärte ausführlich die vielfältigen Anspruchsmerkmale und die mangelnden Gemeinsamkeiten beider Klagen und urteilte mit gut lesbarer Begründung, dass es die Widerklage abweisen muss.