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Donnerstag, den 11. Juli 2013

Greenpeace verliert in Kalifornien

 
Guilt by Association von Mindermeinung scharf kritisiert
.   Gegen eine Verfügung zugunsten einer Ölfirma wandte sich Greenpeace an das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco. Das Gericht hob das Verbot der Annäherung an arktische Bohranlagen nicht auf, und die beantragte senatsübergreifende Neubefassung mit dem Antrag gegen die Injunction lehnte es ebenfalls ab.

Die Entscheidung vom 10. Juli 2013 ist dennoch bedeutsam, denn eine Mindermeinung legt deutlich die Kritikpunkte dar: Erstens haben die Gerichte eine rechtswidrige Kollektivschuld bejaht, indem sie nicht zwischen den verschiedenen Greenpeace-Körperschaften differenziert hatten. Zweitens fallen Annäherungen von Greenpeace-Einheiten an Ölanlagen unter das Verfassungsrecht der politischen Meinungsfreiheit und erfordern eine Abwägung.

Im Fall Shell Offshore Inc. v. Greenpeace, Inc. führt Richter Gould aus, dass auch ein Aufrufen zur illegalen Behinderung der Ölindustrie dem Schutz des Ersten Verfassungszusatzes der United States Constitution unterliegen kann und die Beanspruchung dieses Schutzes nicht pauschal vom Tisch gewischt werden darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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