Ihren Prozess verlor sie, bevor er überhaupt an die Geschworenen ging. Sie beklagte nämlich, im Kaufhaus über das Rad eines beweglichen Ausstellungsstands gestolpert zu sein. Dieses war jedoch für jedermann, der seine Sinne einsetzt, wahrnehmbar, wie die unwiderlegten Beweise dem Gericht belegen: The photographic evidence unequivocally establishes that they were “readily observable by those employing the reasonable use of their senses."
Die Klage konnte es, weil keine Beweiswürdigungsfragen anstanden, ohne Jury entscheiden. Die Klägerin gewann lediglich einen Teil ihrer Anwaltskosten zurück, weil das Kaufhaus trotz interner Richtlinien zur Aufbewahrung von Videoaufnahmen die Stolpersequenz nicht vorlegen konnte und deshalb wegen Beweisverlustes zu verurteilen war.