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Donnerstag, den 18. Juli 2013

Gefahr beseitigt, Haftung verschärft  

.   Eis lag auf dem Schiff, und Hafenarbeiter in Baltimore wollten es nicht zum Laden betreten, bis es entfernt war. Der Kapitän versprach die Säuberung, doch dann rutschte ein Arbeiter trotzdem aus und erkämpfte sich Schadensersatz von über $1 Mio.

Im Fall Bunn v. Oldendorff Carriers GmbH & Co. erklärte der Eigner, die Gefahr sei offen und bekannt gewesen; daher hafte er nicht. Die eigentliche Frage laute zudem, ob er hinreichend vor der Gefahr gewarnt habe. Diese Argumente folgen aus dem Tort-Recht ohne Anwendung des Seerechts.

Am 17. Juli 2013 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond diese Einwände ab und bestätigte das Urteil. Seine Begründung mit einer bemerkenswerten Mindermeinung ist von Bedeutung für alle Fälle, in denen eine bekannte Gefahr beseitigt und das Versprechen der Beseitigung, aufgrund von Wetter oder sonstigen Einflüssen, unvollkommen erfüllt wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.