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Freitag, den 26. Juli 2013

Anonyme Bloganmerkungen: Verleumdung?  

.   Anonyme Rede ist von der Verfassung geschützt, doch ein beklagter Blogger muss die Identitäten seiner anonymen Kommentatoren an den klagenden Personaldienstleister herausgeben. Die untergerichtliche Entscheidung des Bundesgerichts für Maryland vom 24. Juli 2013 im Fall Advanced Career Technologies, Inc. v. John Does 1-10 erklärt die Abwägungen zwischen dem Interesse des Unternehmens, gegen verleumdende Anmerkungen vorzugehen, und dem Verfassungsrecht der Kommentatoren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.