Anonyme Bloganmerkungen: Verleumdung?
CK • Washington. Anonyme Rede ist von der Verfassung geschützt, doch ein beklagter Blogger muss die Identitäten seiner anonymen Kommentatoren an den klagenden Personaldienstleister herausgeben. Die untergerichtliche Entscheidung des Bundesgerichts für Maryland vom 24. Juli 2013 im Fall Advanced Career Technologies, Inc. v. John Does 1-10 erklärt die Abwägungen zwischen dem Interesse des Unternehmens, gegen verleumdende Anmerkungen vorzugehen, und dem Verfassungsrecht der Kommentatoren.