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Samstag, den 27. Juli 2013

Big Brother, Bigger Brother  

Vortrag über deutsch-amerikanisches Verhältnis bei Datenerfassung
SKo - Washington.   Am 26. Juli 2013 lud die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Washington D.C., USA, sowie deren Vorsitzender Claus Gramckow zu einem Vortrag über das Thema Transatlantic Disturbances – The Case of Data Collection mit anschließender Diskussion. Als Rednerin zu Gast war Angela Freimuth, MdL, stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion und Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Innovation, Wissenschaft und Forschung in Nordrheinwestfalen.

Sie beleuchtete die deutsche sowie die amerikanische Sicht auf die aktuellen Ereignisse zum Thema Datenerfassung durch die NSA sowie deren Aufdeckung durch Edward Snowden. Zwar gebe es erheblich voneinander abweichende Ansichten zu diesem Thema. Andererseits bestehe seit jeher eine enge und freundschaftliche Verbindung beider Nationen, fußend auf den gemeinsamen Grundvorstellungen von Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung.

Diese unter anderem in der deutschen Verfassung verankerten Grundsätze seien durch neue und rasante Entwicklungen der Informationstechnologie gefährdet. Daher sei es auf nationaler Ebene erforderlich, den Datenschutz durch gesetzliche Regelungen zu garantieren und die Bürger im Umgang mit privaten Daten zu sensibilisieren. Im internationlen Verkehr müsse stärker auf die Einhaltung bestehender Datenschutzabkommen geachtet werden.

Frau Freimuth kritisierte die passive Haltung in der deutschen Politik und sprach sich für eine stärkere Thematisierung auch im Hinblick auf die am 22. September 2013 stattfindenden Bundestagswahlen, sowie für eine breitere Debatte in der Öffentlichkeit aus.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.