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Sonntag, den 28. Juli 2013

BahnCard-Abzocke aus US-Sicht

 
.   Wunderbare Deutschlandreise, schwärmen Amis. Dann ein schlechter Nachgeschmack: Die Bahn mahnt ein Jahr später eine BahnCard-Gebühr an, die der Ami nicht versteht. Die Reise ist beendet, die Karte war bezahlt, warum verlangt die Bahn jetzt drohend mehr Geld?

Ein typisches Problem aus der Erwartung, das Recht sei genauso - und genauso fair - wie daheim. In den USA entfällt die Leistung, wenn der Verbraucher nicht vorauszahlt. Cricket stellt ohne Zahlung der nächsten Monatspauschale den billigen Internetzugang ab; Capital Bikeshare schließt das Mietrad nach einem Monat ab. Die Vertragsverlängerung gibt es nur bei Zahlung.

Die BahnCard-Mahnung wirkt auf den Ami wie eine Abzocke. 41 Euro für nichts?! Dass die Bahn nach eigenen Bedingungen den Vertrag einseitig verlängert, kommt dem Kunden irre vor. Umgekehrt würde der amerikanische Anbieter bei Verbraucherverträgen nie wagen, Kunden ohne Vorkasse Leistungen anzubieten oder ihnen nachzuhetzen. Viel zu viel Aufwand und letztlich fast immer undurchsetzbar. Vgl. Kochinke, Vertragsverhandlungen in den USA, in Heussen, Vertragshandbuch, 2007, Rn. 149; Moyle, Bahncard, Customer Experience Nightmare.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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