Am 31. Juli 2013 folgte an der Westküste das gleichrangige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks mit Entscheidungen, die die gewerbliche Redefreiheit gegen das sportlerische Nutzungsrecht an der Persönlichkeit sowie Markenrecht abwägen: Keller v. Electronic Arts, Brown v. Electronic Arts.
Beide Begründungen aus San Francisco sind gründlicher Prüfung empfohlen. Im Brown-Fall verlor der Spieler, der nach Markenrecht geklagte hatte. Im Keller-Fall gewann der Spieler die erste Runde, weil die Verfassungseinrede des Spielherstellers nach dem SLAPP-Gesetz Kaliforniens zurückgewiesen wird, sodass er seinen Persönlichkeitsrechtsanspruch weiterverfolgen darf.