Matratzenvergleich: Was meint das Volk?
CK • Washington. Den Vergleich im Fall FTC v. Ecobaby Organics, Inc. über organische Matratzen legt das Verbraucherschutzamt der Öffentlichkeit am 2. August 2013 zur Kommentierung vor: Ecobaby Organics, Inc.; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment. Bevor der Vergleich geschlossen wird, muss die Federal Trade Commission die bis zum 26. August 2013 eingegangenen Anmerkungen des Volkes auswerten und berücksichtigen, wie es sich nach dem Administrative Procedures Act gehört. Das Volk kann seine Meinung auch zu den Umständen äußern, dass der Matratzenhersteller wirbt, die Ware durch ein Zertifizierungsinstitut als organisch beurteilt haben zu lassen, welches ein Alter Ego des Herstellers ist.