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Samstag, den 03. Aug. 2013

Matratzenvergleich: Was meint das Volk?

 
.   Den Vergleich im Fall FTC v. Ecobaby Organics, Inc. über organische Matratzen legt das Verbraucherschutzamt der Öffentlichkeit am 2. August 2013 zur Kommentierung vor: Ecobaby Organics, Inc.; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment. Bevor der Vergleich geschlossen wird, muss die Federal Trade Commission die bis zum 26. August 2013 eingegangenen Anmerkungen des Volkes auswerten und berücksichtigen, wie es sich nach dem Administrative Procedures Act gehört. Das Volk kann seine Meinung auch zu den Umständen äußern, dass der Matratzenhersteller wirbt, die Ware durch ein Zertifizierungsinstitut als organisch beurteilt haben zu lassen, welches ein Alter Ego des Herstellers ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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