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Sonntag, den 04. Aug. 2013

Vertragsmuster USA: Auf dem Bau  


Capitol in Washington in June
.   Muster sind in Europa wohl üblicher als in den USA. Zwar gibt es hier die Mustersammlung Nichols, und sie stellt mustergültig Bausteine vor, doch sind in den USA fertige Vertragsmuster seltener. Nur das Web- und Software-Angebot nimmt zu. Bei der Kleinen Fluglektüre findet man als kurzes EBook in Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben die übliche Vertragsstruktur, die dann maßgeschneidert wird.

Ein komplettes Vertragswerk bietet für den Bau das American Institute of Architects in Washington, DC. Obwohl der Bauvertrag für jeden der über 50 Rechtskreise der USA angepasst werden muss, findet man unter A101 und A201 einen vollständigen Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer unter Einbeziehung des Architekten, der selbst über die AIA-Vertragsserie B101 usw. eingebunden wird, und die dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bedeutend länger als der Vertrag ausfallen.

Die Muster gelten als ausgewogen. Sie werden seit Jahrzehnten weiterentwickelt, weil sie der Entwicklung des Rechts ebenso wie Industrietrends Rechnung tragen. Wer in den USA als Architekt, Bauherr, Bauunternehmer, Zulieferer, Subunternehmer, Gutachter, Projektmanager oder Berater auftreten will, tut gut daran, diese Werke schon vor der Ausschreibung studiert zu haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.