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Mittwoch, den 07. Aug. 2013

Drohendes Personal nicht gefeuert: Haftung?

 
.   Erst drohten die Kollegen, den Präsidenten umzubringen. Dann bedrohten sie den Kläger, der ihren Plan verraten hatte. Er lebte fortan in Furcht und verklagte schließlich nach dem Grundsatz der negligent Retention seinen Arbeitgeber, weil er die Kollegen nicht entließ.

Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt im Fall Beyene v. Washington Hilton LLC vom 5. August 2013 erklärt die Tatbestandsmerkmale ebenso wie merkwürdigen klageauslösenden Umstände auf zumindest für US-Arbeitsrechtler lehrreiche Art.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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