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Freitag, den 09. Aug. 2013

Comic Strip gehört Verlag  

Auftraggeber Marvel ist Urheberrechtsinhaber auch ohne Arbeitsvertrag
.   Der Fall Marvel Characters, Inc. v. Kirby illustriert den Work Made for Hire-Grundsatz, der Auftraggeber vor Ansprüchen ausführender Künstler schützt. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City urteilte am 8. August 2013 gegen die Nachfahren eines berühmten Künstlers, die die Urheber­verwertungs­rechte des Verlages beenden wollten.

Das Gericht erklärt ausführlich den historischen Verlauf der jahrelangen Arbeits­beziehungen zwischen Verlag und Künstler, die nicht auf einem Arbeits­vertrag beruhten. Doch in seiner Grundsatz­entscheidung führt das Gericht auf 57 Seiten aus, dass das Zusammen­wirken beider Seiten an der Gestaltung von Comic Strips die Voraus­setzungen des Work Made for Hire-Prinzips erfüllt und mit der Entstehung jeden Werks das Copyright ausschließlich dem Auftraggeber zufiel.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.