Comic Strip gehört Verlag
Auftraggeber Marvel ist Urheberrechtsinhaber auch ohne Arbeitsvertrag
CK • Washington. Der Fall Marvel Characters, Inc. v. Kirby illustriert den Work Made for Hire-Grundsatz, der Auftraggeber vor Ansprüchen ausführender Künstler schützt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City urteilte am 8. August 2013 gegen die Nachfahren eines berühmten Künstlers, die die Urheberverwertungsrechte des Verlages beenden wollten.Das Gericht erklärt ausführlich den historischen Verlauf der jahrelangen Arbeitsbeziehungen zwischen Verlag und Künstler, die nicht auf einem Arbeitsvertrag beruhten. Doch in seiner Grundsatzentscheidung führt das Gericht auf 57 Seiten aus, dass das Zusammenwirken beider Seiten an der Gestaltung von Comic Strips die Voraussetzungen des Work Made for Hire-Prinzips erfüllt und mit der Entstehung jeden Werks das Copyright ausschließlich dem Auftraggeber zufiel.