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Montag, den 12. Aug. 2013

Eidliche Erklärung die Norm  

.   Eidesstattliche oder unvereidete Erklärungen sind außerhalb der USA normal; hier sind sie verpönt. Auf Eid folgt Meineid und damit drohen lange Haftstrafen. Deshalb ist die eidliche Erklärung auf amtlichen Formularen, doch auch in Zivilsachen, die Norm.

Der Fall Nunez v. Geico General Insurance Co. untersucht die eidliche Erklärung, die eine Versicherungsgesellschaft zur Gewährung des Deckungsschutzes verlangt, im Urteil des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks der USA in Atlanta am 8. August 2013.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.