Unüberwachte Facebook-Autorin: Haftung
CK • Washington. Als nicht überzeugend wertet das Bostoner Gericht im Fall Signazon Corporation v. Craig Nickelson die Erklärung des Beklagten, er habe eine Facebook-Spezialistin eingesetzt, die ohne sein Wissen Bilder der Klägerin kopierte und auf seine Facebook-Seite setzte. Deshalb erließ das Bundesgericht des Bezirks für Massachusetts am 11. August 2013 mit guter Sachverhaltsdarstellung und rechtlicher Begründung eine einstweilige Verfügung. Allein die mangelnde Überwachung reicht als Fahrlässigkeit zur Folgerung einer Haftung nach Urheberrecht aus, bestimmte es.