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Donnerstag, den 15. Aug. 2013

Kinderschutz entfernt: Haftet Hersteller?

 
.   Amerikanische Gerichte sind nicht immer so unvernünftig, wie die Presse sie darstellt. Die Geschworenen befreiten im Produkthaftungsfall Cummins v. BIC USA, Inc. den Hersteller von Zigarettenanzündern vom Haftungsvorwurf, nachdem die Eltern eines schwerverbrannten Kindes den doppelten Kinderschutz vom Gerät entfernt hatten und das Kind sich in Brand steckte.

Das von ihnen vertretene Kind verlor gegen den Hersteller auch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 14. August 2013. Das Gericht hielt die Belehrung der Jury über die Tatsache, dass der Hersteller die Bestimmungen des Bundesverbraucherschutzamts beachtete, für nicht revisibel.

Die hersteller- und verbraucherschützenden Regelungen in Bundesgesetz und Verordnung und ihr Verhältnis zum einzelstaatlichen Produkthaftungsrecht erörterte das Gericht besonders lehrreich und ausführlich. Zudem beurteilte es das Plädoyer des Beklagtenanwalts über den von den Eltern selbst verursachten Schaden als keinen so gravierenden Verfahrensfehler, dass die untergerichtliche Abweisung aufzuheben gewesen wäre.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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