Der Disput über die Anwendbarkeit der Schiedsklausel liegt nun dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in St. Louis vor. Es entschied im Fall Walker v. BuildDirect.com Technologies am 15. August 2013, dass der Fall Vertragsrecht betrifft, also einzelstaatliches Recht. Für diese Frage findet es keinen Präzedenzfall im anwendbaren einzelstaatlichen Recht.
Da Bundesgerichte den Staaten bei der Weiterentwicklung des einzelstaatlichen Rechts nicht vorgreifen können, lautet die Entscheidung auf die Einholung einer Entscheidung des zuständigen höchsten einzelstaatlichen Gerichts. Die Begründung des Vorlagebeschlusses enthält alle wesentlichen Tatsachen- und Rechtsfragen und empfiehlt sich zur Lektüre bei vergleichbaren Fällen, insbesondere im Internethandel beim Einsatz nichtintegrierter Protokolle, in denen ein Vertrag auf einbezogene, doch unverknüpfte AGB verweist.