Dünger kein kausaler Schadensauslöser
CK • Washington. Wohl anders als ein deutsches Gericht geht in Cincinnati das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA die Folgen schlechten Düngers an. Rein beweisrechtlich - nämlich über das Hörensagenbeweisverbot, das es ausführlich erklärt - würdigt es die fehlende Kausalität zwischen Schadensursache und mangelndem Schadenseintritt, als ein beklagter Düngerlieferant falsch gemischten Dünger lieferte, der beim klagenden Bauern einen zu geringen Fruchtansatz auslöste. Dennoch ist die klagabweisende Urteilsbegründung vom 16. August 2013 im Fall Fish Farms Partnership v. Winston-Weaver Co. Inc. lesenswert.