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Samstag, den 17. Aug. 2013

Dünger kein kausaler Schadensauslöser  

.   Wohl anders als ein deutsches Gericht geht in Cincinnati das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA die Folgen schlechten Düngers an. Rein beweisrechtlich - nämlich über das Hörensagen­beweisverbot, das es ausführlich erklärt - würdigt es die fehlende Kausalität zwischen Schadensursache und mangelndem Schadenseintritt, als ein beklagter Düngerlieferant falsch gemischten Dünger lieferte, der beim klagenden Bauern einen zu geringen Fruchtansatz auslöste. Dennoch ist die klagabweisende Urteilsbegründung vom 16. August 2013 im Fall Fish Farms Partnership v. Winston-Weaver Co. Inc. lesenswert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.