×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 18. Aug. 2013

Rechtsordnungen der Welt: Karte

 
.   Auf einen Blick zeigt die Washington Post die Rechtsordnungen der Welt auf einer Karte unter Punkt 25 ihrer Kartensammlung 40 maps that explain the world. Das kleine englische System konnte sich nicht einmal im Vereinigten Königreich durchsetzen, doch dominiert es als Ergebnis der Kolonialisierung heute die Welt.

Auch die englischen Kolonien in den USA begannen mit dem englischen Recht. Während sich das Recht in England später modernisierte, gelten in den USA noch viele bis nach 1066 zurückreichende Eigenarten. Jeder der über 55 Rechtskreise in den USA entwickelt sein Recht seit der Unabhängigkeit selbständig weiter.

Von der Vereinheitlichung des Rechts über Landesgrenzen hinweg, was im englischen Recht über das Commonwealth und das Privy Council realisiert wird, sind die USA längst abgekoppelt. Wie fremde Metzger ihre Wurst machen, interessiert heute auch keinen amerikanischen Gesetzgeber.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER