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Dienstag, den 20. Aug. 2013

Klage fürs Blog-Gemeinwohl

 
.   Zum Wohl der Blogger, Facebook-Boten und Twitter-Abkürzler verlangte ein gemein­nütziges Unter­nehmen vom Bundes­verbraucher­schutzamt FTC Auskunft über die Richt­linien­gebung zur Werbung in Blogs und ähnlichen Medien, die es dann der Online-Gemein­schaft zutragen könnte.

Weil sie sich als Pressemedium ansieht und dem Gemeinwohl dienen will, beantragte die Gruppe eine Gebühren­befreiung. Das Amt lehnte dies ebenso wie die Offen­legung bestimmter Akten ab. Die Klage im Fall Cause of Action v. Federal Trade Commission folgte, die Entscheidung am 19. August 2013.

Das Bundesgericht der Hauptstadt erließ einen 45 Seiten langen Beschluss, nachdem es ausführ­lich die Rechts­grundlagen und Tatsachen prüfte. Die Gruppe beur­teilt es nicht als Presse, da sie nicht selbst veröf­fentlicht, sondern als Informations­vermittler agiert. Ein Teil der verlangten Akten gehört zum internen Denkprozess des Amts ohne Aus­wirkung auf die Schleich­werbungs­richt­linien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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