Weil sie sich als Pressemedium ansieht und dem Gemeinwohl dienen will, beantragte die Gruppe eine Gebührenbefreiung. Das Amt lehnte dies ebenso wie die Offenlegung bestimmter Akten ab. Die Klage im Fall Cause of Action v. Federal Trade Commission folgte, die Entscheidung am 19. August 2013.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erließ einen 45 Seiten langen Beschluss, nachdem es ausführlich die Rechtsgrundlagen und Tatsachen prüfte. Die Gruppe beurteilt es nicht als Presse, da sie nicht selbst veröffentlicht, sondern als Informationsvermittler agiert. Ein Teil der verlangten Akten gehört zum internen Denkprozess des Amts ohne Auswirkung auf die Schleichwerbungsrichtlinien.