Der neuralgische Punkt des Falles ist die Zuständigkeit der amerikanischen Gerichte. Die rechtliche Problematik erwächst aus dem Umstand, dass die in Rede stehenden Handlungen gar nicht auf amerikanischen Hoheitsgebiet stattgefunden haben. Die Kläger stützten sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1789; sedes materiae ist das Alien Tort Statute, von dem umstritten war, ob es auf solche extraterritorialen Fälle angewendet werden kann.
Auch die prozessrechtliche Einkleidung des Falles ist nicht alltäglich: Nachdem zunächst die Richterin des erstinstanzlichen Bundesgerichts in New York es 2009 abgelehnt hatte, die Klage wegen der fehlenden Zuständigkeit abzuweisen, ruhte der Prozess, bis Anfang des Jahres 2013 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, den Fall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum entschied. Mit einem Gesuch auf Erlass eines Writ of Mandamus, eines seltenen Ausnahmeprozessmittels, verfolgten die beklagten Unternehmen ihre Verteidigung vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City weiter.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit lehnte das Gesuch jedoch ab: Der United States Supreme Court hätte durch die Kiobel-Entscheidung nunmehr klar gestellt, dass aufgrund des ATS keine Zuständigkeit der US-Gerichte für extraterritoriale Fälle begründet werden könne. Die beklagten Unternehmen könnten deshalb ihr Ziel der Klageabweisung vor dem Bundesgericht auf einfachere Weise erlangen.