×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 24. Aug. 2013

Bitcoin im Fokus der US-Legislative

 
DJ - Washington.   Virtuelle Gegenstände werden bereits seit Jahren im Internet gehandelt. Dabei ist die Realität - wie so oft - schneller als die Rechtswissenschaft: Viele juristische Fragen sind nach wie vor ungeklärt, obwohl Transaktionen mit virtuellen Gegenständen zum Alltag gehören. Dies gilt gleichermaßen für das inzwischen von einigen Unternehmen in Umlauf gebrachte virtuelle Geld, wie etwa die Facebook Credits oder die Amazon Coins. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht derzeit - diesseits und jenseits des Atlantiks - die digitale Währung Bitcoin: Wie die FAZ am 16. August 2013 unter dem Titel Deutschland erkennt Bitcoins als privates Geld an berichtete, erkennt die deutsche Bundesregierung Bitcoins nun als Rechnungseinheit an; der Zeitung liegt eine Anfrage des FDP abgeordneten Schäffler vor, derzufolge das Herstellen von Bitcoins private Geldschöpfung sei.

Auch diesseits des Atlantiks ist die juristische Einordnung der virtuellen Währung umstritten. Aktuell macht der texanische Fall Securities and Exchange Commission v. Shavers Schlagzeilen, in dem es um die Beurteilung eines auf der virtuellen Währung beruhenden Schneeballsystems geht. Dem Argument des Angeklagten, dem Gründer des Hedgefonds Bitcoin Savings and Trust, dass keine Transaktion von Geld vorgelegen hätte und damit das Gericht nicht zuständig sei, vermochte der amerikanische Richter nicht zu folgen: Bitcoin fände als Zahlungsmittel Verwendung; Waren und Dienstleistungen würden damit bezahlt, die virtuelle Währung könne auch in konventionelles Geld umgetauscht werden.

Gleichzeitig beschäftigt das Thema auch die Legislative der USA. Das Committee on Homeland Security and Governmental Affairs des Senats versendete - unter anderem mit Bezugnahme auf den texanischen Fall - einen Brief an unterschiedliche Behörden, demzufolge bereits Expertengespräche im Hinblick auf die Risiken der digitalen Währung stattgefunden hätten. Kopfzerbrechen bereitet dem Ausschuss besonders die dezentrale und anonyme Struktur von Bitcoin; eine regulatorischer Rahmen sei notwendig. Und auch das Repräsentantenhaus blickt skeptisch auf die neuen Bezahlsysteme: Es hat das FBI angewiesen, eine Einschätzung zu den Risiken von Bitcoin abzugeben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER