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Montag, den 26. Aug. 2013

Falsche Berichterstattung: Verleumdung?

 
Ehemaliger NBA-Spieler unterliegt im Pressestreit
DJ – Washington.   Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chikago bestätigte am 21. August 2013 die Klageabweisung eines bekannten Basketballers im Fall Scottie Pippen v. NBC Universal Media LLC. Der ehemalige NBA-Profi, der nach seiner Sportlerkarriere durch mehrere Fehlinvestitionen einen großen Teil seines Vermögen verlor, wehrte sich gegen falsche Berichterstattung - die Medien behaupteten, er habe Insolvenz angemeldet.

Dem ehemaligen Spieler der Chicago Bulls wurde insbesondere seine Bekanntheit zum Verhängnis. Als Person des öffentlichen Lebens muss Pippen nämlich dartun, dass die streitgegenständlichen Äußerungen veröffentlicht wurden, obwohl die Beklagten von der Unwahrheit der Berichte wussten oder mindestens deren Unwahrheit in Kauf genommen haben. Die Voraussetzung der actual Malice vermochte der United States Court of Appeal for the Seventh Circuit jedoch nicht zu erkennen.

Aufhorchen lassen in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Richters zu der Frage, ob die von dem einzelstaatlichen Uniform Single Publication Act statuierte Bedingung, dass es für die Voraussetzungen der Klage ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung ankommt, auch für Internetpublikationen gilt. Der Richter bejahte dies; dass Pippen nach der Veröffentlichung die Beklagten via Email auf den falschen Inhalt der Meldung aufmerksam machte, begründete damit nicht die Voraussetzung der actual malice.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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