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Dienstag, den 27. Aug. 2013

K.O. durch Rechtskrafterstreckung

 
DJ - Washington.   Die Capital Promotion, LLC verliert in der Revision, weil ein vorausgegangener Schiedsspruch eine erneute Entscheidung hindert. Capital hatte mit dem Profiboxer Walter Tyson Fields ein Promotional Rights Agreement abgeschlossen, was dem Unternehmen Werberechte an den Boxveranstaltungen einräumte. Nachdem sich der Boxer verletzte, kam es zwischen den Vertragsparteien zu Unstimmigkeiten, die dazu führten, dass Fields mit der Don King Productions, Inc., einem Konkurrenten von Capital, kontrahierte.

In der Folge strengte zunächst Fields in Nevada ein Schiedsverfahren gegen Capital wegen Verletzung des PRA an; Capital wandte sich dann vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht gegen DKP, weil diese rechtswidrig in die Vertragsbeziehungen zwischen Capital und Fields eingegriffen hätte.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entschied den Fall Capital Promotion, LLC v. Don King Productions, Inc. am 22. August 2013 entsprechend der Vorinstanz: Capital ist mit seinem Ansinnen gegen DKP präkludiert. Da es sich bei DKP und Fields um Vertragspartner der umstrittenen Vereinbarung handelt, hätten die begehrten Forderungen auch in der Arbitration gegen Fields geltend gemacht werden können.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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