In der Folge strengte zunächst Fields in Nevada ein Schiedsverfahren gegen Capital wegen Verletzung des PRA an; Capital wandte sich dann vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht gegen DKP, weil diese rechtswidrig in die Vertragsbeziehungen zwischen Capital und Fields eingegriffen hätte.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entschied den Fall Capital Promotion, LLC v. Don King Productions, Inc. am 22. August 2013 entsprechend der Vorinstanz: Capital ist mit seinem Ansinnen gegen DKP präkludiert. Da es sich bei DKP und Fields um Vertragspartner der umstrittenen Vereinbarung handelt, hätten die begehrten Forderungen auch in der Arbitration gegen Fields geltend gemacht werden können.