Vergleichszahlung ist versteuerbares Einkommen
SKo - Washington. Der Kläger hatte nach erfolgter Kündigung eine Schadensersatzklage wegen Altersdiskriminierung gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Das Verfahren endete durch Vergleich, wonach der Kläger eine einmalige Zahlung in Höhe von USD 250.000 erhalten sollte. Gegen die tatsächlich erfolgte, um Abgaben und Sozialversicherungssteuern geminderte, Auszahlung dieses Betrages versuchte der Kläger gerichtlich vorzugehen.
Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York entschied am 27. August 2013 im Fall Chester Gerstenbluth v. Credit Suisse Securities, LLC zu Gunsten der Beklagten. Die im Wege des Vergleichs erhaltene Zahlung sei als durch die ungerechtfertigte Kündigung entgangener Lohn zu betrachten. Sie stelle daher keine Sonderzahlung sondern einen Arbeitslohn dar, welcher voll zu versteuern sei.
Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York entschied am 27. August 2013 im Fall Chester Gerstenbluth v. Credit Suisse Securities, LLC zu Gunsten der Beklagten. Die im Wege des Vergleichs erhaltene Zahlung sei als durch die ungerechtfertigte Kündigung entgangener Lohn zu betrachten. Sie stelle daher keine Sonderzahlung sondern einen Arbeitslohn dar, welcher voll zu versteuern sei.