Vertrauensanwalt der Botschaft
CK • Washington. Vertrauensanwälte von Botschaften haben selten Anlass, ihr Honorar einzuklagen. Wenn sie klagen wollen, scheitern sie an der Immunität des ausländischen Staats nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Bundesgesetz Foreign Sovereign Immunities Act?
Das Bundesgericht der Hauptstadt prüfte die FSIA-Immunitätsausnahmen im Fall Lanny J. Davis & Associates LLC v. Republic of Equatorial Guinea am 26. August 2013. Der Fall betrifft einen Mandatsvertrag mit der Republik, ein Honorar von $2.055.000 sowie Auslagen im Ermessen der Kanzlei.
Nach der Feststellung, dass keine Immunität die Republik schützt, arbeitete das Gericht lehrreich die ganze Palette des Vertragsrechts und der Durchsetzung von Forderungen im Versämnisfalle durch. Es sprach das ausstehende Resthonorar sowie geforderte Auslagen von $141.911,11 zu. Schließlich gewährte es der Kanzlei dem Grunde nach Zinsen und Anwaltsgebühren für den Prozess, die sie im Nachverfahren substantiieren muss.
Das Bundesgericht der Hauptstadt prüfte die FSIA-Immunitätsausnahmen im Fall Lanny J. Davis & Associates LLC v. Republic of Equatorial Guinea am 26. August 2013. Der Fall betrifft einen Mandatsvertrag mit der Republik, ein Honorar von $2.055.000 sowie Auslagen im Ermessen der Kanzlei.
Nach der Feststellung, dass keine Immunität die Republik schützt, arbeitete das Gericht lehrreich die ganze Palette des Vertragsrechts und der Durchsetzung von Forderungen im Versämnisfalle durch. Es sprach das ausstehende Resthonorar sowie geforderte Auslagen von $141.911,11 zu. Schließlich gewährte es der Kanzlei dem Grunde nach Zinsen und Anwaltsgebühren für den Prozess, die sie im Nachverfahren substantiieren muss.