Keine Auskunft unter NSA-Nummer
CK • Washington. Keine Auskunft erteilte die National Security Agency dem Kläger auf seine Forderung, ihm die Post zu geben, mit der Kanada ihn bei der NSA ankreidete. Das Urteil vom 26. August 2013 im Fall Carter v. National Security Agency des Bundesgerichts der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC, erklärt auf 16 Seiten die Erfolgsaussichten solcher Anfragen nach dem Freedom of Information Act. Die NSA durfte nach dem Glomar-Präzedenzfall antworten, dass sie das Vorliegen solcher Unterlagen weder bestätige noch bestreite.