Kopierschutz kein Haftungsgrund
CK • Washington. Gegen Apple und sein kopiergeschütztes Musikdateiformat ging die Klägerin in Somers v. Apple Inc. im Wege einer Sammelwettbewerbsverletzungsklage vor. Am 3. September 2013 entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen sie. Die Begründung erörtert mehrere behauptete Monopolisierungsmerkmale. Der Kopierschutz ist nur einer von vielen Fakten, die das Gericht mit lesenswerter Erläuterung als Haftungsgrundlage zurückweist.