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Sonntag, den 08. Sept. 2013

Antenne - Internet - Kundenspeicher

 
.   Die Bundesgerichte in Kalifornien und New York haben bereits die Frage entschieden, ob Urheberrechte verletzt werden, wenn ein Unternehmen mit tausenden Antennen Fernsehprogramme aufnimmt, sie über das Internet an antennenspezifische Abonnenten weiterleitet und diesen Geräte zur Verfügung stellt, mit denen sie den Programmverlauf selbst bestimmen.

Das Bundesgericht der Hauptstadt der USA in Washington, DC gesellte ihnen am 5. September 2013 im Fall Fox Television Stations Inc. v. Filmon X LLC eine eigene Entscheidung hinzu. Sie ist besonders lesenswert, weil sie die divergierenden Ansichten aus Kalifornien und New York analysiert und selbst zum Schluss gelangt, dass diese Weiterausstrahlung den Copyright Act verletzt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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