Königin verliert im US-Gericht
Olympische Verträge erfordern herkulische Subsumtion
CK • Washington. Die Königin mit Rechten an Kanada wird in Washington, DC verklagt. Grund: Zur Vorbereitung der Olympischen Spiele plante Kanada den Einsatz von Schiffen, um den sich der amerikanische Kläger bewarb. Zum Vertrag kam es nicht, weil sich die Parteien stritten, wer die kanadische Steuer zahlen würde. Jetzt geht es um Schadensersatz, den der Kläger verlangt, nicht um die kanadische Steuer, für die sich ein US-Gericht ohnehin nicht für zuständig halten würde. Man treibt sie nämlich nicht dem Fiskus im Ausland ein. Auf 212 Seiten gelangte am 9. September 2013 das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Cruise Connections Charter Management 1 LP v. Attorney General of Canada zum Urteil.
Die Anwendbarkeit ausländischen Rechts, das oft übersehene Prinzip der anticipatory Repudiation als vertragsvereitelnde Haftungsgrundlage und die rechtliche Wirkung von Vertragsentwürfen gehören zu den lesenswert erörterten Rechtsfragen, die das Gericht die Verantwortung für die gescheiterten Verträge bei der Königin, vertreten durch den kanadischen Justizminister, finden lässt.