Jetzt geht es um Schadensersatz, den der Kläger verlangt, nicht um die kanadische Steuer, für die sich ein US-Gericht ohnehin nicht für zuständig halten würde. Man treibt sie nämlich nicht dem Fiskus im Ausland ein. Auf 212 Seiten gelangte am 9. September 2013 das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Cruise Connections Charter Management 1 LP v. Attorney General of Canada zum Urteil.
Die Anwendbarkeit ausländischen Rechts, das oft übersehene Prinzip der anticipatory Repudiation als vertragsvereitelnde Haftungsgrundlage und die rechtliche Wirkung von Vertragsentwürfen gehören zu den lesenswert erörterten Rechtsfragen, die das Gericht die Verantwortung für die gescheiterten Verträge bei der Königin, vertreten durch den kanadischen Justizminister, finden lässt.