Besuch beim Topgericht
DJ - Washington. Der Freitag, der 13. September 2013, stellte sich als Glückstag für die deutschen Referendare von Berliner, Corcoran & Rowe LLP heraus. Auf der Ausbildungsagenda stand ein Besuch beim United States Court of Appeals of the Federal Circuit. Die vorher eher zufällig ausgewählte mündliche Verhandlung in der Sache Lighting Ballast v. Philips Electronics war stark frequentiert, was zunächst verwunderte. Später stellte sich heraus, dass der anhängigen Patentsache größere Bedeutung beigemessen wird.
Demnach saß man nicht alleine in der Verhandlung. Vielmehr war der Gerichtssaal neben dem Weißen Haus voll, was schon die Schlange an der Eingangskontrolle vermuten ließ. Und das, obwohl in dem großen Saal mit einer Besetzung von zehn Richtern verhandelt wurde. Ereignisse mit Seltenheitswert, wie der Ausbilder nach der Verhandlung erklärte. Ein Besuch bei diesem Revisionsgericht mit landesweiter Sonderzuständigkeit lohnt sich!
Inhaltlich bewahrheitete sich, was der Ausbilder angekündigt hatte: Man konnte kaum folgen. Interessant war das Schauspiel gleichwohl. Der augenfälligste Unterschied zu den deutschen Gerichtssälen war, dass der Würde des Gerichts ein ungleich höheres Gewicht beigemessen wird, was sich auch im gesamten Verfahrensablauf widerspiegelt. Dies war auch bislang das einzige Mal, dass sich innerhalb der Ausbildung ein Klischee über das amerikanische Rechtssystem als zutreffend herausstellte.
Demnach saß man nicht alleine in der Verhandlung. Vielmehr war der Gerichtssaal neben dem Weißen Haus voll, was schon die Schlange an der Eingangskontrolle vermuten ließ. Und das, obwohl in dem großen Saal mit einer Besetzung von zehn Richtern verhandelt wurde. Ereignisse mit Seltenheitswert, wie der Ausbilder nach der Verhandlung erklärte. Ein Besuch bei diesem Revisionsgericht mit landesweiter Sonderzuständigkeit lohnt sich!
Inhaltlich bewahrheitete sich, was der Ausbilder angekündigt hatte: Man konnte kaum folgen. Interessant war das Schauspiel gleichwohl. Der augenfälligste Unterschied zu den deutschen Gerichtssälen war, dass der Würde des Gerichts ein ungleich höheres Gewicht beigemessen wird, was sich auch im gesamten Verfahrensablauf widerspiegelt. Dies war auch bislang das einzige Mal, dass sich innerhalb der Ausbildung ein Klischee über das amerikanische Rechtssystem als zutreffend herausstellte.