OFAC: Aufstellung der Gebannten
CK • Washington. Hinter verschlossener Tür trifft sich die OFAC-Expertengruppe der Kanzlei, und unter Verschluss finden auch die monatlichen OFAC-Praktikertreffen Washingtons mit den Ministerialen statt. Öffentlich werden hingegen die schwarzen Listen verkündet, so wie die neue Ergänzung des Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control, im Federal Register vom 16. September 2013, Band 78, Heft 179, S. 57001, unter dem Titel Identification of Persons Pursuant to the Iranian Transactions
and Sanctions Regulations and Executive Order 13599, 31 CFR Part 560. In dem Namensverzeichnis findet der aufmerksame Leser neue Gebannte aus England, der Schweiz, dem Iran und weiteren Ländern, die im Sinne der Iranian Transactions and Sanctions Regulation als Iran gelten. Der weniger aufmerksame Leser handelt womöglich mit diesen und muss dann strenge straf- und zivilrechtliche Sanktionen gewahren.