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Montag, den 16. Sept. 2013

OFAC: Aufstellung der Gebannten  

.   Hinter verschlossener Tür trifft sich die OFAC-Expertengruppe der Kanzlei, und unter Verschluss finden auch die monatlichen OFAC-Praktikertreffen Washingtons mit den Ministerialen statt. Öffentlich werden hingegen die schwarzen Listen verkündet, so wie die neue Ergänzung des Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control, im Federal Register vom 16. September 2013, Band 78, Heft 179, S. 57001, unter dem Titel Identification of Persons Pursuant to the Iranian Transactions and Sanctions Regulations and Executive Order 13599, 31 CFR Part 560. In dem Namensverzeichnis findet der aufmerksame Leser neue Gebannte aus England, der Schweiz, dem Iran und weiteren Ländern, die im Sinne der Iranian Transactions and Sanctions Regulation als Iran gelten. Der weniger aufmerksame Leser handelt womöglich mit diesen und muss dann strenge straf- und zivilrechtliche Sanktionen gewahren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.