Nur teilweise durchdringen konnte die beklagte Produktionsfirma mit dem Versuch, dem Kläger im Wege einer anti-SLAPP-Verteidigung entgegenzutreten und ihn von einer weiteren Rechtsverfolgung abzuhalten. Das Hauptargument, die Äußerungen stünden unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Redefreiheit, wurde vom Berufungsgericht des neunten Bezirks in Kalifornien zwar grundsätzlich akzeptiert, die Ansprüche des Klägers aber teilweise für schlüssig befunden.
Anhand einer ausführlichen Subsumtion setzt sich das Gericht in seiner Entscheidung vom 16. September 2013 in der Sache John Doe v. Gangland Productions, Inc. mit den Merkmalen einer anti-SLAPP-Strategie nach kalifornischem Recht auseinander und beleuchtet dabei insbesondere die schwierige Darlegungslast der einzelnen Parteien.