Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond urteilte, dass die Behauptungen des Personals verfassungsrechtlich eine zulässige, bei einigen schlüssige Anspruchsgrundlage für Schadensersatz und Wiedereinstellung darstellen. Sie dürfen den Prozess Bobby Bland v. B. Roberts im Untergericht weiterführen, entschied das Gericht in Richmond am 18. September 2013.
Das Personal hielt keine politischen Rollen inne, die zu einer gerechtfertigten Einschränkung ihrer Wahlkampagnenmeinungsfreiheit führen könnte. Einer politische Loyalitätspflicht unterliegen sie nicht. Im Rahmen der Kausalitätsprüfung stellte das Gericht fest, dass einige Kläger mit Facebookeinträgen und Like-Klicks die Klage schlüssig machten, andere nicht, aaO 25.