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Sonntag, den 22. Sept. 2013

Verzug am Bau: Fachbegriffe im Urteil

 
.   Construction Delays geben vielfach Anlass zu Prozessen. Das Urteil im Fall Stonestreet Construction LLC v. Weybosset Hotel LLC enthält viele typische Fallfragen und Fachbegriffe des amerikanischen Baurechts.

Der Bauherr erbringt eine Eigen­leistung zu spät. Deshalb entstehen dem General Contractor zusätz­liche Verwaltungs­kosten, die er als General Conditions mit Nachtrags­forderungen, Change Order Requests, geltend macht. Diese ignoriert der Owner lange Zeit, bis unbezahlte Subcon­tractors Liens als Pfandansprüche durchsetzen, die der General­unternehmer dem Bauherrn im Regress als Indemni­fication in Rechnung stellt. Einreden seien diesem durch einen konklu­denten Verzicht, Waiver, abgeschnitten.

Die Begründung des Bundes­berufungs­gerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 20. September 2013 lässt nicht erkennen, ob das landes­weit benutzte Vertrags­muster AIA A101/201 zum Einsatz kam, mit dem auch Bauherrn, Architekten und Bauunter­nehmen aus Übersee vertraut sein sollten. Das Gericht fand die zusätzlichen GCs selbst bei einem Höchstpreis­bauvertrag begründet und verurteilte den Bauherrn zu ihrer Erstattung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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