• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 24. Sept. 2013

Mandanten im Rotlichtbezirk verköstigen?  

.   Heute bringt man Mandanten nicht in die Restaurants in Georgetown oder beim Weißen Haus. Sie sind in Ordnung, aber im alten Rotlichtbezirk an der 14th Street ist die Auswahl größer, und Leben sieht man rund um die Uhr.

Die Rassenkrawalle sind lange vorbei, doch Spuren sind noch sichtbar. Der Stadtteil wurde schließlich in Brand gesetzt. Dann folgten Drogen, Morde und eine Rotlichtszene, die von der U Street bis am Weißen Haus vorbei zur Pennsylvania Avenue reichte.

Davon sieht man heute nichts mehr. Die Gegend ist teuer wie keine andere in Washington. Der Durchschnittspreis für alte Häuser im Postbezirk 20009 übersteigt eine Million Dollar. Eine neugebaute Zweizimmerwohnung vermietet sich für $10000 im Monat. Statt Bürogebäuden hat man hier als Nachbarn Theater, Konzertsäle, Museen und Kneipen mit tausenderlei Unterhaltungsprogrammen.

Auf den Straßen hört man jede Sprache der Welt. Fahrräder bewegen das Volk. Kein Wunder, dass sich ausländische Korrespondenten dort wohlfühlen. So wohl wie die Politiker der Oberklasse, die sich hierhin stehlen.

Das ist ein ganz anderes Washington als das Touristenzentrum. Doch seit dem Sommer rollen auch die doppelstöckigen Touristenbusse durch die Gegend. Adams Morgan, U Street, Shaw und Logan Circle will der Tourist heute ebenso gesehen haben wie die National Mall und Dupont Circle.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.