Kein Anspruch auf APIs
Monopolist verschleißt Konkurrenz, haftet nicht
CK • Washington. Besitzt ein Softwarehersteller einen Anspruch auf die Herausgabe von APIs eines monopolisierenden Betriebssystemherstellers, der die Anwendungshersteller erst mit APIs lockte, doch nach der Betaphase die APIs für unanwendbar erklärte, sodass die anderen Firmen nun monate- oder jahrelang nachprogrammieren müssen, um ihre Produkte mit dem Betriebssystem kompatibel zu machen, während der Monopolist schon ihre Märkte frisst?Microsoft und Novell streiten sich um diese Frage, die das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver am 23. September 2013 unter dem Titel Microsoft Corp. v. Novell Inc. enschied. Der epochal tragische Sachverhalt, der Microsoft nach dem Entzug der APIs unter anderem zum Marktführer von Office-Anwendungen machte, endete mit einem Sieg für den Monopolisten.
Die wettbewerbsrechtlichen Rechtsfragen erklärte das Gericht auf 35 Seiten. Neben dem Refusal to Deal erörterte es weitere Grundlagen der Haftung nach §2 Sherman Act. Da Microsoft profitoptimiert handelte und der Entzug keinen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgte, hat Novell keinen Anspruch auf Schadensersatz, nachdem die Firma zuvor auch keinen Anspruch auf APIs haben konnte, lautet die Entscheidung.