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Donnerstag, den 26. Sept. 2013

Haftung nach Mandatsaufgabe  

.   Die Klage gegen eine Kanzlei, die vom Schiedsmandat wegen eines offenen Honorars von $275.000 angesichts weiterer Kosten von $605.000 zurücktrat, blieb in New York City am 25. September 2013 vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erfolglos.

Der Kläger hatte ohne Gutachter keinen Beweis für einen Anwaltsfehler erbracht. Das Gericht erklärte im Fall Joseph DelGreco & Co. v. DLJ Piper LLP, dass keine Jury ohne Gutachtervortrag würdigen kann, ob eine solche Mandatsaufgabe im laufenden Schiedsverfahren berechtigt ist oder eine Anwaltsfehlerhaftung, legal Malpractice begründet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.