Haftung nach Mandatsaufgabe
CK • Washington. Die Klage gegen eine Kanzlei, die vom Schiedsmandat wegen eines offenen Honorars von $275.000 angesichts weiterer Kosten von $605.000 zurücktrat, blieb in New York City am 25. September 2013 vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erfolglos.
Der Kläger hatte ohne Gutachter keinen Beweis für einen Anwaltsfehler erbracht. Das Gericht erklärte im Fall Joseph DelGreco & Co. v. DLJ Piper LLP, dass keine Jury ohne Gutachtervortrag würdigen kann, ob eine solche Mandatsaufgabe im laufenden Schiedsverfahren berechtigt ist oder eine Anwaltsfehlerhaftung, legal Malpractice begründet.
Der Kläger hatte ohne Gutachter keinen Beweis für einen Anwaltsfehler erbracht. Das Gericht erklärte im Fall Joseph DelGreco & Co. v. DLJ Piper LLP, dass keine Jury ohne Gutachtervortrag würdigen kann, ob eine solche Mandatsaufgabe im laufenden Schiedsverfahren berechtigt ist oder eine Anwaltsfehlerhaftung, legal Malpractice begründet.