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Montag, den 30. Sept. 2013

Grauhaarig bei Apple  

.   Der junge Anwalt mag sich graue Haare wünschen, um wie ein alter Hase zu wirken. Der 45-jährige Apple-Mitarbeiter hingegen wünscht sie sich weg. Die jungen Kollegen triezen ihn, und als er entlassen wird, klagt er wegen Altersdiskriminierung.

Das Urteil in Maestas v. Apple Inc. verdeutlicht die Vorsicht, mit der ein Arbeitgeber Mitglieder einer besonders geschützten Arbeitnehmergruppe bei einsetzendem Leistungsmangel warnt, unterstützt und motiviert, bevor mangels Besserung eine Kündigung folgt.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans erörtert ebenso lesenswert die Fallmerkmale der Differenzierung von Arbeitnehmern, die sich auf die Altersdiskriminierung nach dem bundesrechtlichen Age Discrimination in Employment Act und dem texanischen Texas Commission on Human Rights Act auswirkt. Apple machte alles richtig und gewinnt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.