Das Urteil in Maestas v. Apple Inc. verdeutlicht die Vorsicht, mit der ein Arbeitgeber Mitglieder einer besonders geschützten Arbeitnehmergruppe bei einsetzendem Leistungsmangel warnt, unterstützt und motiviert, bevor mangels Besserung eine Kündigung folgt.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans erörtert ebenso lesenswert die Fallmerkmale der Differenzierung von Arbeitnehmern, die sich auf die Altersdiskriminierung nach dem bundesrechtlichen Age Discrimination in Employment Act und dem texanischen Texas Commission on Human Rights Act auswirkt. Apple machte alles richtig und gewinnt.