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Mittwoch, den 02. Okt. 2013

Misslungener Vergleich: Markenrecht

 
.   Eine Hilfsorganisation für krebskranke Kinder verklagte einen Kindersitzhersteller wegen Markenverwechslungsgefahr, und die Parteien schließen zum Nachteil des Herstellers einen Vergleich, der die zukünftige Verwendung der Marke verbietet und bestimmt:
The Release contained in this Settlement Agreement shall not be construed to extend to the promotion or sale by any of [Diono’s] customers or purchasers or purchasers of products that may bear the SUNSHINE KIDS Marks.
Als die Händler des Herstellers die vor dem Vergleich vertriebenen, markenausgezeichneten Sitze vertreiben, beantragt die Hilfsgruppe gerichtlich die Vergleichsdurchsetzung und gewinnt im Fall Sunshine Kids Foundation v. Sunshine Kids Juvenile Products LLC am 2. Oktober 2013 im Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans.

Das Untergericht hatte sich auf die First Sale Doctrine gestützt, als es dem Antrag stattgabt. In New Orleans basiert das Gericht dasselbe Ergebnis jedoch auf der obigen Klausel. Im Verhältnis zum Hersteller entzieht die Klausel jeden Schutz für den Weiterverkauf. Allerdings erklärt das Gericht, dass es die Wirkungen des Vergleichs auf den Einzelhandel nicht beurteilt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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