Kindesentführung und Prozessrecht
PZ - Washington. Muss eine Fluggesellschaft beim Boarding auf Warnanzeichen hin prüfen, ob ein Passagier ein Kind entführt, und was weist der Airline Deregulation Act eigentlich alles der Bundesgesetzgebungskompetenz zu? Mit diesen sowie weiteren Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit dem Domicile einer Person beschäftigt sich das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston im Fall Bower vs. EgyptAir Airlines Co. am 2. Oktober 2013.
Der United States Court of Appeals for the First Circuit stellte klar, dass sich die Ansässigkeit, das Domicile, von Kindern nach der des Sorgeberechtigten richtet und generell dort begründet ist, wo eine Person sich befindet und wo sie plant sich länger aufzuhalten - auch wenn sie flüchtig oder entführt ist.
Zudem stellte das Bundesberufungsgericht fest, dass bezüglich der Überprüfungspflichten von Airlines beim Check-In der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht gilt, mithin also der Airline Deregulation Act bundesstaatliche Schadensersatzansprüche ausschließt.
Der United States Court of Appeals for the First Circuit stellte klar, dass sich die Ansässigkeit, das Domicile, von Kindern nach der des Sorgeberechtigten richtet und generell dort begründet ist, wo eine Person sich befindet und wo sie plant sich länger aufzuhalten - auch wenn sie flüchtig oder entführt ist.
Zudem stellte das Bundesberufungsgericht fest, dass bezüglich der Überprüfungspflichten von Airlines beim Check-In der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht gilt, mithin also der Airline Deregulation Act bundesstaatliche Schadensersatzansprüche ausschließt.