• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 05. Okt. 2013

Als Journalist in Amerika  

.   Seit Watergate sind Journalisten gewohnt, mit Beamten, Regierungsberatern, Rechtsanwälten oder Lobbyisten als Quellen über Dinge zu sprechen, die die Regierung nicht offiziell bekanntgeben will. Manchmal geht es um Machtmissbrauch, manchmal um Staatsgeheimnisse.

Die Presse wird gepriesen und weiht sich mit Pressepreisen, wenn eklatante Probleme aufgedeckt werden. Die Gerichte förderten mit ihren Entscheidungen Sunshine im Staatswesen, und durch Gesetze und Verordnungen wird der Bürger an wichtigen Entwicklungen in Verordnungsgebung und Verwaltungsakten beteiligt.

Seit Obama Präsident ist und die NSA und andere Dreibuch­stabeninsti­tutionen leichter mitverfolgen können, wer mit wem kommuniziert, und Staats­sicherheit unter dem Mantel der Terrorismus- und Spionage­bekämpfung Trumpf wurde, wandelte sich die Freiheit der Presse im Umgang mit Regierungs­quellen. Journalisten werden wie jeder andere auch abgehört, und sie werden bei Verdacht mit Straf­verfahren überhäuft. Die Washington Post hat am 4. Oktober 2013 den Wandel im Bericht In Obama’s war on leaks, reporters fight back lesenswert dokumentiert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.