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Sonntag, den 06. Okt. 2013

Heiratsvermittlung sittenwidrig

 
.   In einer Sammelklage tummeln sich Kläger, weil's bei der Heiratsvermittlung nicht klappt, und sie verklagen Match.com als führenden Online-Anbieter. All ihre Begehren wurden abgewiesen, nur die beklagte Sittenwidrigkeitsverfehlung harrt noch der abschließenden Entscheidung.

Um diese müht sich das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans, wo die guten Sitten jedem Touristen bekannt sind. Der Streit Robinson v. Match.com verschlankte sich auf die Unconscionability nach dem Texas Deceptive Trade Practices Act, die sich eher mit Unverschämtheit als mit deutscher Sittenwidrigkeit deckt. Sie bringt den enttäuschten Klägern nichts.

Am 4. September 2013 führt das Gericht in dem verlinkten, doch unveröffentlichten Urteil die Abwägungen vor, die bei parallelen Ansprüchen auf Vertragsverletzung - hier bereits abgewiesen - und Unconscionability gelten. Nur selten können beide für dasselbe Verhalten nebeneinander bestehen: Hier nicht, weil die Vertragsverletzungen nicht mit einer weiteren Schädigungsabsicht verbunden waren, und das bereits nach den Behauptungen der Kläger.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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