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Dienstag, den 15. Okt. 2013

Daten mit Cookies ausspioniert  

.   Bis Google erwischt wurde, fischte die Firma Kundendaten aus Cookie-blockierenden Browsern zur Werbeoptimierung, behaupten die Kläger im Fall In re Google Inc. Cookie Placement Consumer Privacy Litigation vor dem Bundesgericht für Delaware. Die Verletzung der Nutzerrechte auf persönlich identifizierbare Daten gilt nicht in allen Bundesgerichten als justiziabler Streitfall.

Auch dieses Gericht lehnt im Frühstadium des Prozesses den behaupteten Eingriff als Grund für die Ausübung der Gerichtsbarkeit ab. Selbst wenn es als wahr gelten ließe, dass mit 31 Unternehmen ein Markt für persönlich identifizierbare Kundendaten besteht, erkennt es keinen regulierbaren Schaden nach dem Google-Eingriff, da die Kunden ihre Daten weiterhin verkaufen könnten.

Das Gericht prüft im nächsten Schritt, ob die Verletzung von Schutzgesetzen die Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtfertigt. Der Electronic Communications Privacy Act schützt den Kunden nicht, da er nicht die Sammlung von URLs, die Google betreibt, verbietet. Zudem ist fraglich, ob Google überhaupt an der geschützten Kommunikation beteiligt ist.

Nach dem California Invasion of Privacy Act ändert die cookieblockierende Browsereinstellung nichts daran, dass Browser in jedem Fall die URLs freiwillig Google überlässt, sodass das Gericht keine Verletzung bejahen kann. Der Stored Communications Act passt wegen seines Fundaments aus alten Techniken nicht zum vorliegenden Problem.

Der Computer Fraud and Abuse Act passt als Hackergesetz nicht, weil der Schwellenwert von $5000 nicht erreicht ist. Nach der Prüfung weiterer Gesetze und des Privatsphärenschutzes im kalifornischen Recht gelangt das Gericht zum Ergebnis, dass die Klage abzuweisen ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.