CK • Washington. Ein Häftling verklagte wegen der unerlaubten Handlung namens Unverschämtheit,
Tort of Outrage, einer Vertragsverletzung sowie Untreue einen Kautionsdienstleister. Er verlor und ging in die Revision. Diese belehrte ihn, dass er seine einzelstaatsrechtlichen Ansprüche nicht im Bundesgericht einklagen darf, wenn die Gegenseite aus demselben Staat wie er stammt. Er gewann bei den Gerichtskosten, die das Gericht in seiner Begründung vom 17. Oktober 2013 auch dem interessierten Leser erklärte.
Beim Hauptanspruch hatte der Kläger im Fall
Barnett v. Bryce's Bail Bonding Inc. verkannt, dass Bundesgerichte nur zuständig sein können, wenn eine Frage des Bundesrechts aufgeworfen wird oder die Parteien im Sinne der
Diversity Jurisdiction aus verschiedenen Staaten der USA stammen.
Das versteht auch nicht jeder Amerikaner. Hier lernen die Referendare in der Wahlstation die historischen und verfassungsrechtlichen Gründe für die Parallelität der Rechtsordnungen in den USA.