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Samstag, den 26. Okt. 2013

Kartell der Kopierkontrolleure  

.   Auch ein Verband kann ein Kartell darstellen. Damit er nicht illegal wirkt, darf er sich wie beispielsweise die DVD Copy Control Association beim Kartellamt des Bundesjustizministeriums in Washington, DC, anmelden. Dieses Amt veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2013 die ergänzte Mitgliederliste dieses Verbandes von Kopierkontrolleuren, dem von Digicon in Deutschland bis Crystal Ton in Bulgarien DVD-Überwacher aus aller Herren Länder zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Ziele angehören.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.