Kein Rechtsweg für beleidigte Kundin
CK • Washington. Schwerst beleidigt durfte sich die Kundin fühlen, die eine Verkäuferin mit Kriminellen und Faulenzern allein wegen ihres Wohnorts gleichsetzte. Sie behandelte sie so racially demeaning, insulting, rude, and discriminatory, dass die Kundin das Geschäft wegen Ungleichbehandlung verklagte.
Sie verlor. In der Revision prüfte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston 42 USC §1981 folgenden Inhalts: All persons within the jurisdiction of the United States shall have the same right in every State and Territory to make and enforce contracts … as is enjoyed by white citizens.…
Das Gericht beruft sich auf zahlreiche, ausführlich erörterte Präzedenzfälle aus dem Rassendiskriminierungsrecht, als es lesenswert am 25. Oktober 2013 die Klage im Fall Hammond v. Kmart Corporation gegen das Unternehmen schließlich mangels schlüssiger Darlegung einer Anspruchsgrundlage abweist.
Sie verlor. In der Revision prüfte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston 42 USC §1981 folgenden Inhalts: All persons within the jurisdiction of the United States shall have the same right in every State and Territory to make and enforce contracts … as is enjoyed by white citizens.…
Das Gericht beruft sich auf zahlreiche, ausführlich erörterte Präzedenzfälle aus dem Rassendiskriminierungsrecht, als es lesenswert am 25. Oktober 2013 die Klage im Fall Hammond v. Kmart Corporation gegen das Unternehmen schließlich mangels schlüssiger Darlegung einer Anspruchsgrundlage abweist.